Auswirkungen negativer Schufaeinträge auf den Rechnungskauf

Auswirkungen Schufa

Wir wirken sich negative Schufaeinträge auf den Kauf auf Rechnung aus?

Viele Menschen kaufen bereits einen großen Teil ihrer Waren im Internet ein. Das hat viele Vorteile. Denn online kann so manches Schnäppchen gemacht werden. Produkte, die im Geschäft schwer zu bekommen sind, können einfach bestellt und über den Versand geliefert werden. Durch den Rechnungskauf wird der Einkauf noch komfortabler. Zuerst kommen die Bestellungen ins Haus, erst zehn bis 14 Tage später muss in der Regel bezahlt werden. Doch welche Folgen hat ein negativer Schufaeintrag auf eine Bestellung in einem Internetshop? Wird die Ware dann trotzdem noch geliefert und falls nicht, welche Probleme kann so ein Vermerk nach sich ziehen?

Kauf auf Rechnung: Ein negativer Schufaeintrag – was dann?

Wer sich seine Wunschware im Internet bestellt, der kann von vielen Vorzügen profitieren. Doch vielen Menschen fehlt das Geld, die Bestellungen sofort zu bezahlen. Da ist es bequem, die Zahlungsoption ‚Kauf auf Rechnung‘ bei der Bezahlung an der virtuellen Kasse auszuwählen. Die Ware kommt ins Haus, bezahlt wird später, im besten Fall, wenn das Geld vom Arbeitgeber oder von einer anderen Stelle auf dem Konto gutgeschrieben wurde. Doch im Internet wird nicht blindlings auf Rechnung geliefert. Besonders, wenn der Kunde dem Unternehmen nicht bekannt ist, besteht die Gefahr eines Zahlungsausfalles. Daher sind viele Betreiber von Internetshops dazu übergegangen, eine Schufaabfrage durchzuführen, um sicherzugehen, dass der Käufer dort nicht bereits negativ aufgefallen ist. Erfolgt die Bestätigung, dass der Vertragspartner eine positive Bonität hat, wird der ‚Kauf auf Rechnung‘ durchgeführt. Die gewünschten Artikel werden zur Auslieferung freigegeben, bezahlt wird später. Bei einem negativen Eintrag wird die Anfrage abgelehnt. Der ‚Kauf auf Rechnung‘ wird ausgeschlossen. Der Besteller kann in diesem Fall noch per Vorkasse bezahlen. Das ist in der Regel per Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung oder Banküberweisung möglich. Kaufinteressierte haben in diesem Fall die Möglichkeit, die Ware zu kaufen. Der Geldeingang muss jedoch vor Absendung der bestellten Produkte auf dem Konto des Internetshops oder des Vertragsunternehmens eingehen. Erst wenn der geforderte Betrag bei der Bank eingegangen ist, erfolgt die Versendung. Bei dem Ganzen ist eines wichtig: Falls eine Vorauszahlung der geforderten Summe nicht möglich ist, bleiben nur noch wenige Möglichkeiten offen. Der offene Geldbetrag muss an anderer Stelle geliehen werden oder Ihr wartet, bis das Konto wieder im Plus ist, und kauft die Wunschbestellung dann ein. Problematisch ist nur, dass nicht nur der ‚Kauf auf Rechnung‘ ausgeschlossen ist. Viele Unternehmen, wie beispielsweise Mobilfunkanbieter, Banken sowie viele Stromkonzerne verweigern den Abschluss eines Vertrages, wenn ein negativer Schufaeintrag besteht.

Wie kommt es zu einem negativen Eintrag bei der ‚Auskunftei‘?

Die Schufa ist ein privates Unternehmen, das Daten über Privatpersonen sammelt und sie Unternehmen zur Einsichtnahme zur Verfügung stellt. Bei einer einfachen Abfrage bei der sogenannten ‚Auskunftei‘ wird ein sogenannter Score ausgegeben, der anzeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein geliehener Geldbetrag zurück bezahlt wird. Der Score sinkt, wenn negative Vermerke über das Zahlungsverhalten einer Person vorliegen. Es gibt positive Schufaeeinträge, das sind hauptsächlich die Adressdaten, die vorhandenen Bankkonten, Handyverträge sowie laufenden offenen Forderungen. Dabei bleiben bereits beglichene Außenstände über 1.000 Euro noch drei Jahre nach Abschluss der letzten Zahlung im Verzeichnis bestehen. Doch diese Angaben lösen keinen negativen Vermerk bei der Schufa aus. Werden Rechnungen nicht bezahlt und kommt es zu einem Mahn- oder Klageverfahren erfolgt eine Meldung bei der Wirtschaftsdatei. Dann erst kommt es tatsächlich zu einer negativen Eintragung. Auch eine eidesstattliche Versicherung oder ein privates Insolvenzverfahren führen zu so einer Notiz im Verzeichnis. Doch wie ist es bei der Mahnung einer Firma? Kann diese bereits zu einer Eintragung bei der Schufa führen? Die erste Mahnung wird mit Sicherheit nicht sofort einen Schufavermerk auslösen. Doch wurde eine Meldung bei der Auskunftei bereits angezeigt und liegen zwischen der ersten und der zweiten Mahnung mindestens vier Wochen, trägt die Schufa auf Antrag des Gläubigers eine Anmerkung in das Verzeichnis ein. Das kann bereits dazu führen, dass der Score sinkt und die Bonität des Schuldners infrage gestellt wird. Die Wirtschaftsdatei darf jedoch keine Anmerkung machen, wenn der Mahnung widersprochen wurde. Das Gleiche gilt im Mahn- und Klageverfahren: Ein Wider- oder Einspruch führt dazu, dass die Forderung nicht eingetragen wird.

Darf jedes Unternehmen einen Schufaeintrag vornehmen lassen?

Die Schufa hat landläufig nicht gerade den besten Ruf. Viele Menschen fürchten sich vor einem Eintrag und vor den scheinbar nicht absehbaren Folgen. Es kursieren viele Gerüchte über unrechtmäßig erfolgte Einträge und die Machtlosigkeit der Betroffenen. Dabei ist es eigentlich ganz leicht, verkehrte Vermerke löschen zu lassen. Jeder Bürger hat das Recht, einmal pro Jahr kostenlos Einsicht in seine Akte zu nehmen. Auf Antrag muss die Auskunftei zu Unrecht entstandene Notizen oder veraltete Anmerkungen löschen. Das ist beruhigend zu wissen. Doch kann jedes Unternehmen einfach einen Antrag auf Eintragung in die Datei stellen? Viele Firmen drohen bereits nach der ersten Mahnung mit einem Schufaeintrag. Das soll Angst verbreiten und Druck auf die Schuldner ausüben. Für eine solche Meldung müssen jedoch im Vorfeld vertragliche Verbindungen bestehen. Wurde keine solche vertragliche Regelung getroffen, erfolgt keine Eintragung. Jeder Kunde kann daher sofort herausfinden, ob ein Vertrag der betreffenden Firma mit der Auskunftei besteht. Ein Blick auf die AGBs des Unternehmens genügt hierzu. Dort muss eine Zusammenarbeit mit der Auskunftei angegeben werden, und zwar in allen Einzelheiten. Vertragsnehmer müssen genau darüber informiert werden, welche Daten letztendlich übermittelt werden. Darüber hinaus muss klargestellt werden, wie die Auskunft gestaltet ist und welche Angaben der Konzern über den Kunden erhält.