Du bist Student,Schüler oder Azubi ? – So sparst du mit deiner Steuererklärung eine Menge Geld! 

Deinen Geldbeutel aufbessern in nur ein paar Minuten

Gerade als Schüler, Student oder Azubi solltest du nichts zum Verschenken haben. Schon einmal gar nichts, was letztendlich dir gehört. Warum also auf eine Steuerrückzahlung und somit auf Geld verzichten? Einige schrecken vor dem vermeintlichen Aufwand zurück, welcher möglicherweise mit dem Erstellen der Steuererklärung verbunden ist. Doch das sind letztendlich nichts anderes als Mythen aus vergangenen Tagen. Eine Steuererklärung lässt sich heutzutage schnell und einfach erstellen. Worauf du zu achten hast, und wie du zu deiner Steuerrückzahlung kommst, das erklären wir dir hier.

Für wen lohnt sich eine Steuererklärung?

Wenn du Einkommenssteuer zahlst und im Jahr mehr als 1.000 Euro Werbungskosten hast, dann solltest du unbedingt deine Steuererklärung einreichen. Organisiere dir eine erprobte Software für deine Steuererklärung. Diese kannst du online oder im Einzelhandel erwerben. Scheu dich nicht vor dem kleinen Kostenaufwand, du kannst ihn später bei deiner Steuererklärung absetzen. Genauso wie dich der Zeitaufwand nicht zurückhalten sollte, denn der wird weniger groß ausfallen als vielleicht gedacht. In weniger als einer Stunde sind neunzig Prozent aller Steuererklärungen erledigt. 

Was versteht man unter Werbungskosten, und was genau fällt darunter?

Kosten, die eindeutig im Zusammenhang mit deiner Schul-, Berufsausbildung oder deinem Studium stehen, erstattet das Finanzamt. Beispielsweise können das folgende Posten sein:

– Bücher
– Fahrten
– Computer und Software
– Arbeitsmittel
– Bewerbungen
– Umzug
– ausbildungsbedingte Reisen

Generell kannst du Pauschalen geltend machen. Hier eine Auflistung der aktuellen Pauschalen, die für dich in Frage kommen:

Fahrten: Pauschal kannst du Wege zur Ausbildungsstätte, Schule oder Uni/ (Fach-)Hochschule mit dreißig Cent pro Kilometer als einfache Fahrt geltend machen. Für die Berufsschule gilt sogar, dass du Hin- und Rückfahrt mit je dreißig Cent pro Kilometer beanspruchen kannst. Wie du den Weg zurücklegst, das ist sekundär, ob nun zu Fuß, mit dem Bus oder der Bahn, als Fahrtengemeinschaft oder im eigenen PKW: Die Fahrtkostenpauschale kann generell beantragt werden. 

Arbeitsmittel: 110 Euro kannst du für Anschaffungen wie beispielsweise Ordner, Stifte, Schreibpapier, Taschenrechner und so weiter geltend machen. Diese Pauschale ist selbst dann fällig, wenn über das Jahr gar keine tatsächliche Kosten angefallen sind. Kommst du im Laufe des Jahres auf einen höheren absetzbaren Betrag, musst du Nachweise mit deiner Erklärung einreichen, um den Betrag komplett erstattet zu bekommen.

Telefon/ Internet: 240 Euro gibt es pauschal als Erstattung beziehungsweise 20 Euro monatlich für Internet und Telefon. Denn auch dem Staat ist klar, dass heutzutage jeder Mensch online und erreichbar sein muss.

Fachliteratur: Fachliteratur, die einen Betrag von über 80 Euro überschreitet, muss mit Belegen nachgewiesen werden. Alle darunter liegenden Kosten können pauschal mit 80 Euro abgesetzt werden.

Umzüge: Seit 2015 können berufs- beziehungsweise ausbildungsbedingte Umzüge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Pauschal sind für Umzüge 730 Euro vorgesehen. Spezielle Nachweise werden hierfür nicht verlangt. Einzelne Posten wie beispielsweise die Kosten für ein Umzugsunternehmen, können zusätzlich beantragt werden.

Verpflegung: Als Verpflegungspauschale können pro Diensttag außerhalb des Betriebes 24 Euro geltend gemacht werden. Das gilt auch für Berufsschüler, wenn diese aufgrund der Entfernung am Schulort übernachten müssen. Übrigens: Übernachtungskosten können gesondert erstattet werden.

Bewerbungen: Bewerbungen sind teuer, schnell kommen für Bewerbungsmappen, Fotos und so weiter einige Euros zusammen. Deshalb kann jede einzelne Bewerbung pauschal mit 8,50 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Bewirbst du dich rein online, sind immerhin noch 2,50 Euro pro Bewerbung drin.

Kontoführung: Auch wenn du eine Bank nutzen solltest, bei der keine Kontogebühren fällig sind, kannst du dennoch hierfür 16 Euro pro Jahr beim Finanzamt geltend machen.

Einreichungsfrist beachten und Nachweise aufheben

Du brauchst nicht mehr wie früher sämtliche Nachweise mit deiner steuerlichen Erklärung einzureichen. Aber du solltest sie immer beisammen haben, da das Finanzamt im Laufe des Prozesses die Nachweise von dir anfordern kann. Klar ist, eine Steuererstattung bekommen nur die Menschen, die zuvor auch Steuer bezahlt haben. Doch auch wenn du bisher nicht steuerpflichtig bist, kann sich die Steuererklärung lohnen. Denn du kannst so einen Verlustvortrag kenntlich machen, der sich zu einem späteren Zeitpunkt als Steuervorteil erweisen könnte. Achte auf die Einreichungsfrist. Dir sollte nicht wegen einer Frist dein Geld durch die Lappen gehen. Generell ist die Frist großzügig gesetzt, du brauchst dich also nicht zu stressen, solltest aber auch darauf achten zeitgerecht alles eingereicht zu haben.

Schritt für Schritt zur Steuererklärung:

1. Sammle das Steuerjahr über alle betreffenden Unterlagen und Nachweise in einem Ordner.

2. Beschaffe dir eine Steuer-Software, entweder direkt ELSTER oder eine Software, die mit ELSTER verbunden ist. Installiere sie und trage zunächst deine Stammdaten ein.

3. Eine gut aufgestellte Software wird dich nun durch die Steuererklärung führen. Du wirst aufgefordert nach und nach die Eingaben zu vervollständigen.

4. Bist du mit deinen Angaben fertig, dann führe im Anschluss eine Plausibilitätsprüfung durch. Das Programm teilt dir dann mit, ob du alles erfolgreich eingetragen hast, oder ob noch irgendwelche Angaben fehlen. Du kannst jetzt bereits einsehen, wie hoch voraussichtlich die Steuererstattung ausfallen wird.

5. Zum Schluss brauchst du nur noch per Klick die Daten an das Finanzamt zu übermitteln und auf den Steuerbescheid zu warten.

Fazit: Worauf wartest du noch? Hole dir dein Geld vom Staat zurück!

Mit einem zuverlässigen Steuerprogramm, wirst du deine Steuererklärung in durchschnittlich weniger als einer Stunde erledigt haben. Noch einfacher wird es für dich, wenn du das Jahr über bereits alle Nachweise sorgfältig gesammelt hast. Selbst wenn du noch nicht steuerpflichtig bist, kann eine Steuererklärung für dich Sinn machen. Auf jeden Fall solltest du dir die Zeit für dieses Thema nehmen, da es letztendlich um dein Geld geht. 

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