Unberechtigte Lastschrift – Anzeige schalten? 

Unberechtigte Lastschrift – was ist zu tun?

Wenn Ihr eine nicht nachvollziehbare, unberechtigte Lastschrift auf Eurem Konto entdeckt, geratet nicht gleich in Panik, sondern handelt besonnen. Wir beschreiben, was zu tun ist und wie Ihr Euer Geld zurückbekommt. Sollte es sich um Betrug handeln, ist es sinnvoll, den Empfänger anzuzeigen und die Bank zu informieren.

Euer Geld ist weg – was nun?

Die Banken geben Euch die Möglichkeit, einen Widerspruch bei der Bank einzureichen und eine Rücklastschrift auszulösen. Alternativ zu diesem etwas umständlichen Verfahren könnt Ihr innerhalb von acht Wochen die unberechtigte Lastschrift problemlos zurückbuchen lassen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Auf die Frist ist zu achten, denn nach Ablauf der Fristen ist eine Rückbuchung unmöglich. Wenn sich die unberechtigten Abbuchungen wiederholen, ist es sinnvoll, bei der Bank den Empfänger für jegliche finanzielle Transaktionen zu sperren. Die Lastschrift zurückbuchen, ist zwar praktisch, empfiehlt sich aber nur, wenn es sich tatsächlich um eine einmalige Angelegenheit handelt. Ihr wollt schließlich nicht jeden Monat Lastschriften zurückbuchen lassen und solltet vorher die Bank über die Sachlage informieren. 

So könnt Ihr Euer Geld zurückholen

Wenn Ihr die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückbucht, ist das Geld im Online-Banking in Echtzeit auf Eurem Konto. Wenn Ihr die Lastschrift von der Bank zurückbuchen lasst, dauert es etwas länger, bis das Geld auf Eurem Konto zur Verfügung steht. Bei unrechtmäßigen Lastschriften, das heißt, Lastschriften, die ohne Einzugsgenehmigung durchgeführt werden, beträgt die Zeitspanne sogar 13 Monate. Allerdings ist es Voraussetzung, dass Ihr die Kontoauszüge stets überprüft. Sind die Fristen überschritten, ist eine Abbuchung nicht mehr realisierbar und Ihr bekommt Euer Geld nicht zurück. Darüber hinaus raten die Experten, die belastete Summe zu überprüfen. Es muss nicht immer böser Wille sein, aber Fehler werden nun einmal gemacht. Aus den zu belastenden 80 Euro werden zum Beispiel 800 Euro belastet. Wenn Ihr die 800 Euro fristgerecht zurückbucht, ist das Problem gelöst. Im Online-Banking ist es sehr einfach, Lastschriften rasch und unkompliziert zurückzuholen. Das Geld ist in Echtzeit auf Eurem Konto.

Abbuchung bei Kreditkarten – Darauf müsst Ihr achten

In diesem Fall informiert Ihr die zuständige Bank und legt Widerspruch gegen die erfolgte Zahlung ein. In einigen Fällen ist ein Formular auszufüllen. Der schriftliche Widerspruch ist rechtzeitig an das Kreditkartenunternehmen zu schicken. Die Zahlung wird daraufhin storniert und bei der nächsten Abrechnung seht Ihr die Gutschrift. Die Kreditkartenunternehmen müssen aufgrund gesetzlicher Richtlinien den Betrag unverzüglich erstatten, auch hier ist die Widerspruchsfrist von acht Wochen einzuhalten. Die Frist beginnt nach Erhalt der jeweiligen Kreditkartenabrechnung. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist es allerdings schwierig, das Geld zurückzubekommen. Nicht jede Kreditkartenfirma ist kulant und ersetzt trotzdem den Schaden.

Könnt Ihr Euch vor Betrug schützen?

Einen Schutz gibt es in dem Sinne nicht. Viele unberechtigte Lastschriften werden versehentlich ausgestellt oder ein Tippfehler schleicht sich ein. Es muss nicht immer Betrug sein. Vor Fehlern kann man sich jedoch nicht schützen. Sollte es sich um Betrug handeln, ist die Rückbuchung innerhalb der Frist problemlos durchzuführen. Es ist jedoch sinnvoll, wenn Ihr den Betrug meldet. Wenn es sich um monatliche, unberechtigte Abbuchungen handelt, könnt Ihr bei der Bank sämtliche Lastschriften des Empfängers sperren lassen. Ihr beklagt keinen finanziellen Verlust, allerdings ist es notwendig, dass Ihr, wie bereits erwähnt, Eure Kontoauszüge sorgfältig anschaut. 

Fazit:

Wie ersichtlich, bestehen einige Möglichkeiten der Rückbuchung, sodass Ihr Euer Geld zurückbekommt. Ob Ihr den Empfänger ermächtigt habt oder nicht, ist nicht grundsätzlich ausschlaggebend. Jede Belastung kann zurückgebucht werden, die Fristen sind lediglich unterschiedlich. Wenn Euer Konto nicht gedeckt ist, sind selbstverständlich keine Lastschriften durchführbar. Ein nicht gedecktes Konto ist allerdings nicht die ideale Lösung. Die Kreditkartenabrechnung solltet Ihr ebenfalls sorgfältig überprüfen, um im Zweifelsfall sofort tätig zu werden. Eine Überweisung, die Ihr selbst veranlasst, kann leider nicht rückgängig gemacht werden. 

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