Privatkunde – Kein Kauf auf Rechnung möglich ?
Viele Anfragen erreichen mich in letzter Zeit in Bezug auf den Kauf auf Rechnung nur für Gewerbekunden, also im B2B Bereich. Besonders Onlineshops für Büroaustattung und Möbel weisen in ihren AGB immer wieder darauf hin, dass der Kauf auf Rechnung nur für gewerbliche Kunden gilt. Doch wieso bieten diese Shops diese Zahlmethode nicht für private Käufer an ? Dieser Beitrag klärt auf.
B2B und die Haftungsrisiken
B2B findet unter dem Handelsrecht statt, wo zwei Kaufleute einen Kaufvertrag abschließen. Mit Abschluss eines solchen Vertrages ist eine Zahlung verpflichtend, solange die Ware nicht vom Bestellten abweicht in Bezug auf ihren Wert und ihre Beschaffenheit sowie Menge und Qualität. Während private Käufer eine 14 Tage Widerrufsfrist genießen, in der sie bequem ihre bestellte Ware einfach zurücksenden und eine Zahlung somit nicht notwendig wird, haben Gewerbekunden diesen Vorteil nicht per Gesetz. Dadurch überlegt es sich ein gewerblicher Kunde natürlich viel genauer, was er kauft und in welcher Menge. Denn eine Zahlung wird dann verpflichtend. Dadurch gibt es weniger Rücksendungen und der Verkäufer hat weniger Retoure Kosten und eine höhere Qualität, was seine Kundenkäufe betrifft.
Gewerbliche Kunden sind verpflichtet zur Zahlung
Hinzu kommt, dass gewerbliche Kunden leichter verklagbar sind als private Kunden, die ein doch recht hohen Schutz genießen dank dem Verbraucherschutz. Auch wenn also der gewerbliche Kunde per Rechnung bestellt, so ist er doch leichter verklagbar, wenn er nicht zahlt. Die Handelsgesetze sind da sehr viel härter als die Verbrauchergesetze.
Desweiteren kaufen gewerbliche Kunden oft in großen Mengen. Eine Klage lohnt sich bei Nichtzahlung also allemal mehr als bei privaten Kunden, da die Gerichtskosten und Anwaltskosten auch ein hohes Risiko darstellen, ganz zu schweigen von einer Pfändung, sofern diese überhaupt möglich ist.