Steuerfreie Kapitalerträge bei Kindern

P-Konto Freibetrag berechnen

Gemäß § 44a Einkommenssteuergesetz existiert für jede Person ein Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge in Höhe von 801€. Dies gilt ebenfalls für Kinder. In diesem Ratgeber wollen wir euch auf die Möglichkeiten, aber auch auf die damit verbundenen Auflagen für den Freibetrag bei Kindern veranschaulichen.

Steuerfreibetrag bis 801€ – Freistellungsauftrag oder Steuererklärung


Wie bereits angesprochen, wird der Kapitalertrag bis zur Höhe 801€ pro Jahr pro Person nicht besteuert. Dies gilt für jede Person, auch für Kinder. Entscheidend dabei ist, auf welchen Namen das Konto bzw. die Kapitalerträge laufen.
Um den Steuerfreibetrag nutzen zu können, bestehen zwei Möglichkeiten.
Entweder ihr erteilt eurer Bank einen Freistellungsauftrag, oder ihr holt euch im Rahmen euer Steuererklärung die bezahlte Abgeltungssteuer bis zur Höhe von 801€ vom Fiskus zurück. Hierbei ist darauf zu achten, dass ihr in der Summe der erteilten Freistellungsaufträge die 801€ pro Person nicht überschreitet. Dementsprechend bietet es sich an, sich eine Übersicht mit allen erteilten Freistellungsaufträgen anzufertigen.
Wenn ihr euch dafür entscheidet, keine Freistellungsaufträge einzurichten, habt ihr die Möglichkeit, die entrichtete Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung anzugeben und erstattet zu bekommen.

Familie
Versucht euren Kindern gute Möglichkeiten für die Zukunft zu geben

Steuerfreibetrag für Kinder – Auflagen


All das Angesprochene ist ebenfalls für Kinder gültig. Wichtig dabei ist, dass das Konto auf den Namen des Kindes läuft und somit auch Besitz des Kindes ist. Dies bietet euch die Möglichkeit, zusätzlich zu euren steuerfrei (en) 801€ pro Person noch weitere steuerfrei (e) 801€ je Kind zu generieren. Nun denkt sich der ein oder andere Sparfuchs unter euch, dass dies eine gute Möglichkeit der Steuerersparnis ist und ihr Konten auf eure Kinder eröffnet, um so weitere Freibeträge für eure Kapitalerträge erschleicht.
Bei Missbrauch der Kinderkonten und den damit verbundenen Freibeträgen, kann es unter Umständen zu erheblichen Strafen führen. In diesem Bereich sind die Finanzämter sehr wachsam. Dementsprechend gilt, das Vermögen auf dem Kinderkonto gehört dem Kind. Man kann das nicht ohne weiteres auf das elterliche Konto zurück transferieren.


Welche Ausgaben und Zahlungen sind durch das Kinderkonto legal ?


Mit dieser Frage beschäftigten sich in der Vergangenheit mehrere Gerichte und es bleibt weiterhin eine Grauzone, welche Anschaffungen durch das Vermögen des Kindes bezahlt werden dürfen.
Beispielhaft sind Anschaffungen wie das Kinderfahrrad oder die Bezahlung der Schulfreizeit nicht erlaubt, da hierfür das staatliche Kindergeld vorgesehen ist. Bei der Bezahlung des Führerscheins, oder falls das Kind auf etwas Bestimmtes spart, dürfen die Eltern, im Rahmen ihrer Vollmacht, unter Umständen Geld von dem Kinderkonto abheben.
Fakt ist jedoch, dass Kinderkonten und der damit verbundene Steuerfreibetrag nicht genutzt werden darf, um das Familienvermögen geschickt umzuverteilen.

Immer etwas für die Kinder sparen


Steuerfreibetrag für Kinder sinnvoll nutzen


Viel zu wenige Eltern nutzen die Möglichkeit, frühzeitig ein eigenes Konto für die Kinder zu eröffnen. Dabei gibt es oftmals zu Geburtstagen, Weihnachten oder anderen Festlichkeiten Geldgeschenke für die Kinder. Diese werden entweder in der Spardose der Inflation zum Fraß vorgeworfen, oder zum Familienvermögen hinzugefügt und somit zu Lasten des elterlichen Steuerfreibetrags.
Dabei ist der Aufwand zur Einrichtung eines Kinderkontos sehr gering und hat unserer Meinung nach nur Vorteile. Dass man das Konto nicht zur Umverteilung des Familienvermögens und der damit verbundenen Steuerersparnis nutzen darf, steht außer Frage.
Aber mit einem frühzeitig eingerichteten Kinderkonto und der Einzahlung von Geldgeschenken oder Sparplänen bietet ihr den Kindern die Möglichkeit, schon früh im Leben eigenes Vermögen unter optimalen steuerlichen Voraussetzungen zu generieren. An dieser Stelle führen wir ein einfaches Rechenbeispiel an.

Wie geht ihr vor?

Zur Geburt eröffnet ihr ein Kinderkonto und richtet einen Sparplan auf einen ETF oder eine andere Anlageform in Höhe von 25€ monatlich ein. Gehen wir von einer Rendite von 5% (beispielsweise ETF auf MSCI World) jährlich aus, werden im ersten Lebensjahr aus eingezahlten 300€ dank des Steuerfreibetrages 315€. Rechnen wir dieses Beispiel auf 18 Jahre unter Berücksichtigung des Zinseszinses, besitzt das Kind nach 18 Jahren ein Vermögen von 8670€, davon sind 5400€ Sparleistung und 3270€ Zinsen. Hierbei wurden 18 Jahre lang keine Steuern dank des Freibetrages des Kindes gezahlt.
Dieses Beispiel ist vereinfacht, jedoch zeigt es deutlich die Vorteile eines Kinderkontos und dem damit verbundenen steuerlichen Freibetrag.

Fazit

Zusammenfassend ist somit zu sagen, dass es sich in jedem Fall lohnt den steuerlichen Freibetrag für Kinder zu nutzen. Somit ermöglicht ihr den Kindern erstens einen guten finanziellen Start in das Leben und zweitens belastet den elterlichen Freibetrag nicht unnötig.

              









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