Wohngebäudeversicherung – Alles was Du wissen musst

Wohngebäudeversicherung – So sicherst du dein Zuhause ab

Für jeden Immobilienbesitzer ist eine Wohngebäude-Versicherung unverzichtbar. Die Gebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen oftmals existenzbedrohender Schadensfälle. 

Wir informieren Dich über alles Wichtige zur Wohngebäudeversicherung.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Mit einer Wohngebäude-Versicherung versicherst Du die im Vertrag bezeichnete Immobilie und die mit ihr fest verbundenen Gegenstände – wie zum Beispiel Heizungsanlagen, Terrassen, Gartenhäuser und Einbaumöbel.

Die Wohngebäude-Versicherung schützt Dich vor mehreren Schadensrisiken. Dazu zählen bei den meisten Verträgen Feuer, Sturm, Leitungswasser und je nach Vertragsgestaltung auch sogenannte Elementarschadensrisiken. 

Warum solltest du eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung. Dennoch solltest als Immobilieneigentümer eine solche Versicherung abschließen, da ein großer Schaden am Gebäude zum Beispiel durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser leicht deine finanzielle Existenz gefährden könnte.

Welche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

Wohngebäude-Versicherungen decken meistens die Risiken Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Außerdem ist eine Absicherung gegen noch weitgehendere Elementargefahren möglich.

Du kannst dich gegen jedes der genannten Risken einzeln versichern. Wählst du mehrere Versicherungsbausteine, dann spricht man von einer „verbundenen“ Gebäudeversicherung.

Feuerschaden

Die Gebäudefeuerversicherung leistet gewöhnlich Schadenersatz bei Brand, Explosion, Implosion und Blitzschlag. 

Der Ersatz von Brandschäden setzt in der Regel voraus, dass der Schaden durch ein Feuer mit einer offen erkennbaren Flamme hervorgerufen wurde.

Bei Schäden durch Blitzschlag ist nicht nur derjenige Schaden versichert, der durch Auftreffen des Blitzes auf einen Gegenstand entsteht, sondern je nach Versicherungsklausel auch der Schaden, der an elektrischen Geräten durch eine von einem Blitz ausgelöste Überspannung, durch Kurzschluss oder Überstrom auftritt. 

Eine Zahlung der Versicherung erfolgt auch, wenn ein Feuer von fest installierten elektrischen Installationen einschließlich Lampen und Steckdosen ausgeht.

Bitte beachte:
In den meisten Bauordnungen der Bundesländer ist eine Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern in allen Fluren und Schlafräumen festgeschrieben. Wenn du dieser Verpflichtung nicht nachkommst, dann kürzt die Versicherung im Schadensfall möglicherweise die Schadenersatzleistung. 

Wichtiger Hinweis für die Feuerversicherung bei Rohbauten
Als Bauherr solltest Du unbedingt darauf achten, dass Deine Feuerversicherung bereits während der Bauzeit gilt. Dies ist eine solcher Feuerrohbauversicherung, die von Versicherungsunternehmen meist sogar prämienfrei angeboten wird, schützt Dein unfertiges Gebäude und wird nach Fertigstellung der Immobilie in eine normale Wohngebäude-Versicherung umgewandelt. 

Schaden durch Leitungswasser

Du erhältst von der Gebäudeversicherung eine Ersatzleistung für Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind. Dazu gehören auch Frostschäden und sonstige Schäden aufgrund eines Leitungsbruchs. 

Versichert sind gewöhnlich Wasserzuleitungs- und Wasserableitungsrohre sowie Heizungsrohre und innerhalb eines Gebäudes verlaufende Regenwasserrohre.

Sturmschäden

Die Sturmversicherung versichert Hagelschäden und Sturmschäden ab der Windstärke 8. Windstärke 8 bedeutet eine Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h.

Der Nachweis eines Sturm- oder Hagelereignisses erfolgt durch Auskunft einer nahe gelegenen Wetterstation oder durch Beleg vergleichbarer Schäden in der Nachbarschaft.

Beispiel:
Zu den versicherten Schäden gehören nicht nur das vom Sturm abgedeckte Dach, sondern auch die daraus womöglich resultierenden Folgeschäden.

Zusätzlicher Vesicherungsbaustein: Elementarschaden-Versicherung

Die Elementarschaden-Versicherung gehört gewöhnlich nicht zum Basis-Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung. Wenn Du Dich gegen Elementargefahren finanziell absichern möchtest, dann musst Du also den Versicherungsbaustein „erweiterte Elementarschaden-Versicherung“ zu Deiner Gebäudeversicherung hinzuwählen.

Zu den sogenannten Elementarschadens-Risiken zählen Schäden aufgrund extremer Wetter- und Umweltbedingungen – wie insbesondere Überschwemmungen, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. 

Versicherungen vereinbaren auf Wunsch des Versicherungsnehmers für die meisten Immobilien einen Elementarversicherungsschutz. Allerdings berechnen die Versicherer hierfür einen Prämienaufschlag. Dieser Kostenzuschlag für eine Elementarversicherung differiert je nach Tarifwerk eines Versicherungsunternehmens und insbesondere nach Lage des Gebäudes teilweise erheblich. Wenn Dein Haus in einer Region liegt, in der Starkregenereignisse oder Überflutungen häufig vorkommen, dann musst du mit einem vergleichsweise hohen Prämienzuschlag rechnen.

Tipp:
Du solltest jedenfalls dann eine Elementarschadenversicherung abschließen,
wenn sich deine Immobilie in einer Region befindet,
in der Schadensereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche oder Lawinen häufiger vorkommen.

Aber bedenke immer auch, dass extreme, die Existenz gefährdende Elementarereignisse an jedem Immobilien-Standort auftreten können.

Wichtiger Hinweis für Wärmepumpen-Besitzer

Wenn Du eine Wärmepumpe installierst hast oder dies planst, dann prüfe die Versicherungsbedingungen dahingehend, ob sich der Versicherungsschutz auch auf die Wärmepumpe bezieht. Frage gegebenenfalls bei deinem Versicherer nach und vereinbare die Einbeziehung der Wärmepumpe in die Wohngebäude-Versicherung. Für die Einbeziehung der Wärmepumpe in die Gebäudeversicherung wird der Versicherer meistens einen Prämienzuschlag verlangen.

Versicherungsausschlüsse: Wann bezahlt die Versicherung nicht?

In bestimmten Schadensfällen sind Versicherungsleistungen in aller Regel ausgeschlossen.

Bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens zahlt die Versicherung nicht.

Bei Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie entstehen, besteht ebenfalls keine Leistungspflicht des Versicherers.

Bei einem Brandschaden zahlt die Wohngebäude-Versicherung nicht, wenn der Schaden durch bewusst angezündetes Brennmaterial entstanden ist.
Beispiel:
Keine Versicherungsleistung bei einem Kaminbrand. 

Sturmschäden ersetzt die Versicherung nicht bei Sturmstärken bis 7 und bei Schäden, die auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Beispiel:
Keine Versicherungszahlung bei Schäden aufgrund undichter oder offener Fenster.

Wasserschäden werden von der Leitungswasserversicherung nur dann ersetzt, wenn der Schaden auch tatsächlich durch Leitungswasser verursacht wurde. Keine Ersatzleistung erfolgt bei Schäden aufgrund von Überschwemmung, Grundwasser oder wetterbedingtem Rückstau.

Bitte beachte:
Entsteht ein Schaden durch auslaufendes Aquariumwasser, dann erhältst Du für Wasserschäden von der Versicherung ebenfals keine Ersatzleistung. Aquariumwasser zählt nicht zum „Leitungswasser“ im Sinne der Versicherungsbedingungen. 

Wann zahlt die Elementarversicherung nicht?

Elementarversicherungen zahlen bei Erdrutschen, Erdsenkungen oder Erdbeben nur dann, wenn das Schadensereignis eine natürliche Ursache hat, 
nicht aber dann, wenn die Erdbewegungen auf menschliches Verhalten zurückzuführen sind.
Beispiel:
Keine Versicherungsleistung bei Erdbewegungsschaden infolge von Bauarbeiten.

Die Elementarversicherung leistet zudem nur bei Schäden durch den Schnee als solchen, nicht aber bei Schäden durch das Schmelzen von Schnee.

Klauseln und Leistungen: Worauf Du bei einer Wohngebäudeversicherung achten solltest.

Vor dem Abschluss einer Gebäudeversicherung solltest du die Versicherungsbedingungen und das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherung genau prüfen.

• Die Entscheidung für eine Versicherung solltest Du nicht nur von der Höhe der Versicherungsprämie, sondern auch von den Leistungen der Versicherung abhängig machen.
• Achte darauf, dass Deine Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet.
• Die Versicherung sollte auch Abbruch- und Aufräumkosten übernehmen – zum Beispiel dann, wenn nach einem Sturm ein Baum vom Hausdach zu entfernen ist.
• Wenn der Versicherungsschutz Überspannungsschäden einschließt, dann werden Dir nach einem Blitzschlag auch Schäden an elektrischen Geräten ersetzt.
• Wenn die Kanalisation wegen starken Regens überläuft, dann kann aufgrund des Rückstaus Abwasser in das Haus gelangen und dort Schäden verursachen. Prüfe daher auch, ob die Versicherung Schäden bei Rückstau übernimmt.
• Schließe beim Neubau einer Immobilie stets eine Feuerrohbauversicherung ab.

Welche Versicherungssumme ist die richtige?

Die Versicherungssumme ist die Obergrenze der möglichen Versicherungsleistung. Wohngebäude-Versicherungen versichern den Gebäudewert – das ist derjenige Betrag, der für die Neuerrichtung einer gleichwertigen Immobilie erforderlich wäre. 

Da sich die Immobilien- und Baupreise aber kontinuierlich ändern, solltest Du keine feste Versicherungssumme wählen, sondern einen Versicherungsvertrag mit „gleitendem Neuwert“ vereinbaren. Bei solchen Verträgen wird die Versicherungssumme (und dementsprechend auch die Versicherungsprämie) jährlich an die aktuelle Baupreisentwicklung angepasst.

Von zentraler Bedeutung ist bei der Wahl der Versicherungssumme außerdem, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Wert Deiner Immobilie entspricht. Liegt die Versicherungssumme unter dem Immobilienwert („Unterversicherung“), dann wird die Versicherung im Schadensfall nur eine in Höhe der Unterversicherung gekürzte Ersatzleistung vornehmen.

Pflichten und Obliegenheiten: das richtige Verhalten während der Versicherungslaufzeit

Um Deinen Versicherungsschutz nicht ganz oder teilweise zu verlieren, solltest Du während der Versicherungslaufzeit einige wichtige Regeln beachten:

Veränderungen an Deiner Immobilie wie zum Beispiel der Einbau einer Photovoltaikanlage oder einer neuen Heizung erhöhen den Wert des Hauses. Bei wertsteigernden Investitionen muss gegebenenfalls die Versicherungssumme erhöht werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Prüfe auch, ob die jeweiligen Neuerungen unter den Schutz der bisherigen Wohngebäudeversicherung fallen oder ob der Versicherungsvertrag inhaltlich erweitert werden muss.

Dokumentiere im Versicherungsfall den entstandenen Schaden fotografisch und erstelle einen Bericht in Schriftorm, um einem möglichen Streit bei der Schadensregulierung vorzubeugen.

Als Versicherungsnehmer bist du im Schadensfall außerdem verpflichtet, Notmaßnahmen zu ergreifen, um eine Schadensausweitung zu verhindern.
Beispiel: Bei einem Schaden am Dach kann die Abdeckung mit einer Plane eine sinnvolle Notmaßnahme sein.

Fazit: Wohngebäudeversicherung – wichtiger Schutz vor oft existenziellen Risiken

Große Immobilien-Schadensereignisse können deine finanzielle Existenz gefährden. Eine Wohngebäude-Versicherung ist daher ein außerordentlich wichtiger Risikoschutz für jeden Immobilienbesitzer. Eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes bildet die Elementarschadensversicherung. 

Vor Abschluss einer Gebäudeversicherung solltest Du unbedingt Deinen individuellen Versicherungsbedarf genau klären, die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und einen Preis-Leistungs-Vergleich zwischen verschiedenen Versicherungsangeboten vornehmen.

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