Alles über das Mietkautionskonto

 

Die Mietkaution und das Mietkautionskonto 

Ein Umzug ist in der Regel mit vielen neuen Anschaffungen und weiteren Kosten für Transport und Sprit verbunden. Ein großer Kostenpunkt ist immer auch die Mietkaution. So gut wieder jeder Vermieter verlangt sie. Meistens in einer Höhe von 2-3 Monatskaltmieten.

Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheit für den Vermieter. Sollte der Mieter aus verschiedenen Gründen die Miete nicht zahlen oder die Wohnung bei Auszug beschädigt hinterlassen, kann der Vermieter die Kaution entsprechend gekürzt auszahlen.
Grundsätzlich bleibt die Kaution für den gesamten Zeitraum des Mietverhältnisses beim Vermieter. Der Vermieter muss sie jedoch getrennt von seinem Eigenkapital anlegen und darf sie nicht für andere Dinge verwenden. Hier kommt das Mietkautionskonto ins Spiel.

Wie hoch kann die Mietkaution höchstens sein?

Der Gesetzgeber hat der Höhe der Mietkaution klare Grenzen gesetzt. Als Sicherheit können bis zu drei Monatsmieten verlangt werden. Im Rahmen dieses Kodex können Sie als Vermieter Ihre eigene Kautionshöhe festlegen.

Je nach Ausstattung der Wohnung ist eine Mietgarantie für drei Monatsmieten meist nur in besonders begehrten Gegenden und Wohnanlagen realisierbar. Üblicherweise werden zwei Monatsmieten als Kaution verlangt. Dabei handelt es sich immer um die Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Bei weniger gefragten Immobilien, kann eine geringere Mietgarantie einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Dadurch könnenWohnungen schneller vermietet werden. Auf jeden Fall sollte der Betrag der Kaution in der Wohnungsanzeige erwähnt werden, damit Interessenten vorbereitet werden können.

Wer eröffnet ein Mietkautionskonto?

Grundsätzlich können sowohl Mieter als auch Vermieter ein Mietkautionskonto eröffnen.
Die Eröffnung durch den Mieter ist in der Regel für beide Seiten einfacher und mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden.

Eröffnung durch den Mieter:
Der Mieter kann das Konto ganz einfach bei der Bank seiner Wahl, am unkompliziertesten bei der eigenen Hausbank, eröffnen und das Geld einzahlen. Auf das angelegte Geld gibt es Zinsen.
Der Mieter muss jedoch eine Verpfändungserklärung unterschreiben. Diese stellt sicher, dass der Vermieter bei berechtigten Ansprüchen auch an das Geld kommt und so nicht auf seinen Unkosten sitzen bleibt.

Eröffnung durch den Vermieter:
Diese Variante ist ebenfalls möglich. Der Vermieter eröffnet ein Konto und der Mieter zählt die vereinbarte Kaution auf das eröffnete Konto ein. Dadurch hat der Vermieter zunächst die Verfügungsgewalt über das Geld. 
Über die anfallenden Zinsen muss der Vermieter jedes Jahr eine Abrechnung erstellen und sie dem Vermieter zukommen lassen. Dieser Umstand bedeutet einen Mehraufwand, der bei einer Eröffnung durch den Mieter nicht entstehen würde.

Die verschiedenen Formen eines Mietkautionskontos

Das Bausparkonto
Das Konto muss durch den Mieter eröffnet werden. Der eingezahlte Betrag wird anschließend mit der Verpfändungserklärung an den Vermieter verpfändet. Die Mieter kann das Konto bei seinem Arbeitgeber melden und Vermögenswirksame Leistungen geltend machen. 
Sollte es zu einem Anspruch des Vermieters kommen, wird ein Teil des Sparvertrags gekündigt und der Betrag an den Vermieter ausgezahlt.

Das Treuhandkonto
Das Treuhandkonto wird durch den Vermieter eingerichtet. Der eingezahlte Betrag ist vor unberechtigten Zugriffen durch den Vermieter geschützt. Bei einer Insolvenz des Vermieters kann die Kaution des Mieters nicht mit in die Insolvenzmasse mit einbezogen werden. 

Das Mietkautionsdepot
Dabei handelt es sich nicht um ein einfaches Konto im eigentlichen Sinne. Durch die aktuell sehr niedrigen Zinsen lohnt sich die Anlage von Geld auf Sparkonten nicht besonders. In machen Fällen werden sogar Negativzinsen fällig.
Im Depot wird das Geld der Mietkaution nicht einfach nur hinterlegt, sondern in Aktien oder Fonds angelegt. Auf diesem Weg lassen sich deutlich höhere Renditen erwirtschaften.
Das Mietkautionsdepot sollte nur in Absprache zwischen Mieter und Vermieter verwaltet werden. Insbesondere bei besonders hohen Beträgen kann sich ein Depot für die Mietkaution lohnen.

Fazit und was es zu beachten gilt

Der Betrag der Kaution gehört rechtlich gesehen dem Mieter. Das bedeutet, dass alle anfallenden Zinsen und sonstige Erträge einzig und allein dem Mieter gehören.
Unabhängig davon, für welche der vorgestellten Varianten sich Mieter und Vermieter am Ende entscheiden, jegliche Eröffnungen oder Änderungen sollten immer in enger Absprache erfolgen. Dadurch können Konflikte vermieden werden.
Insbesondere für den Vermieter ist es wichtig, gerade mit Blick auf die erwirtschafteten Zinserträge, sehr transparent zu sein. Bei einem normalen Mietkautionskonto werden die Zinsen wie üblich ausgewiesen und eine Bescheinigung kann dem Vermieter zugänglich gemacht werden.
Absprachen über den Verbleib der Zinsen sind zwischen Mieter und Vermieter zu treffen. Eine Auszahlung ist möglich, sollte jedoch in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsen eher unattraktiv für den Mieter sein.

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