So beantragt Ihr einen Erbschein: Arten von Erbscheinen, Kosten und mehr

Wenn ein nahestehender Verwandter stirbt, ist die Trauer groß. Gleichzeitig müssen auch einige behördliche Tätigkeiten im Bezug auf die Erbschaft erledigt werden. Hier erhaltet Ihr alle wichtigen Infos zu Erbscheinen.

Ein Erbschein – was ist das überhaupt?

Der Erbschein dient als Beleg dafür, dass Du Besitztümer von Verstorbenen geerbt hast. Im Schein stehen alle wichtigen Details zur Erbschaft drin. Auch kann dort nachgelesen werden, in welchem Umfang diese Gültigkeit Bestand hat. Wer sich als Erbe bezeichnet, muss bei vielen Tätigkeiten einen Beweis dafür erbringen. Daher kann man das Papier auch als Erbdokument bezeichnen.

Brauche ich das Dokument wirklich?

Ein Erbschein ist notwendig für Personen, die etwas geerbt haben. Ohne ihn kann man sich unter Umständen nicht als Erbe ausweisen. Dies ist aber notwendig für Banken, Geschäftspartnern, Behörden und Vermieter bzw. Mieter.

Es stehen noch weitere Möglichkeiten für den Erbbeweis zur Auswahl. Ein Testament kann zum Beispiel als Ersatz zum Erbschein dienen. Auch für die Bezahlung einer Erbsumme über die Lebensversicherung ist kein Erbschein notwendig. Für Eintragungen ins Grundbuch sind Testamente und Lebensversicherungsabschlüsse jedoch nicht immer ausreichend.

Der Antrag des Scheines: So müsst Ihr vorgehen

Wer von einer verstorbenen Person etwas geerbt hat, sollte sich dafür immer einen Nachweis ausstellen lassen. Dazu geht Ihr zum nächsten Amtsgericht. Selbst Jahre nach dem eigentlichen Erbprozess ist dies noch möglich. Die Beantragung ist für die Behörden auch ein Zeichen für das Akzeptieren des Erbes. Weiterhin ist ein Erbschein immer selbst zu beantragen. Automatisch wird das Dokument nicht vom Gericht ausgestellt.

Dokumente für den Erbschein

Wichtige Dokumente für die Antragsstellung

Zur Antragsstellung mitzubringen ist der Personalausweis. Es kann aber auch der Reisepass vorgelegt werden, da dies ein gleichwertiges Dokument ist. Von der verstorben Person muss eine Sterbeurkunde erstellt worden sein. In dieser steht das Geburts- und Sterbedatum des Erblassers. Der letzte Wohnsitz des Verstorbenen muss dem zuständigen Amtsgericht bekannt sein. Von sämtlichen Erben ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Sind einige Erben ebenfalls verstorben, ist von diesen zusätzlich eine Sterbeurkunde aufzutreiben. Außerdem müssen Erbinnen und Erben ihre Adresse angeben.

Zusätzlich zu den offiziellen Dokumenten benötigen Amtsgerichte einige weitere Informationen von Euch. Bei einer Enterbung durch verstorbene Miterben ist der Vorgang zu erläutern, der zu diesem Umstand geführt hat. Über laufende Rechtsstreitigen, die über das Erbrecht ausgetragen werden, sind die Gerichte zu informieren. Zu erläutern sind das Verwandschaftsverhältnis zu Erblassern sowie die Erbsumme. Liegen alle Dokumente und Informationen vor, prüft das Nachlassgericht den Antrag.

Es gibt nicht den einen Erbschein

Im Großen und Ganzen wird zwischen drei Erbscheinen unterschieden. Der Alleinerbschein ist am einfachsten zu beantragen. Das Amtsgericht benötigt dann keine Informationen mehr über weitere Erben. Wurde das Vermögen des Erblassers oder der Erblasserin unter mehreren Erben aufgeteilt, bekommst Du einen Teilerbschein. Günstiger kommt man jedoch mit dem gemeinschaftlichen Erbschein davon. Wichtig zu wissen ist, dass damit keinem Erben das Vermögen vollständig selbst gehört. Die Kosten der verschiedenen Erbscheine fallen ebenfalls unterschiedlich hoch aus. Hauptsächlich sind sie jedoch von der Erbsumme abhängig.

Mit dem europäischen Erbschein genießt Ihr zahlreiche Vorteile. Meist ist er zwar nicht notwendig. In Dänemark und Irland ist er auch nicht gültig. Das Originaldokument bleibt zudem beim Gericht. Europäische Erbscheine gibt es erst seit einigen Jahren. Sie erleichtern allerdings die Organisation des Nachlassvermögens innerhalb der EU.

Die Kosten im Überblick

An sich kostet ein Erbscheinb für die Antragssteller nichts – es werden nur Gebühren enthoben. Die eine Hälfte davon zahlt das Gericht. Weitere 50% müsst Ihr selbst entrichten. Bei der Vererbung von Grundstücken sind die Gebühren in der Regel deutlich höher als bei Erbgütern in Form von Vermögen in Form von Geld oder Gegenständen. Der kommunale Bodenrichtwert kann als Vermögenssumme ebenso genutzt werden wie der Verkehrswert. Haben Erblasser ihre Wohnung vermietet, genügt die Bestimmung des Ertragswerts.

Die Gebühren werden bei einer gemeinschaftlichen Erbung gleichmäßig auf alle Erben aufgeteilt. Bei einer geringeren Erbsumme von bis zu 10 000 € fallen die Kosten für Antragssteller von Erbscheinen niedrig aus. Nur 75 Euro müsst Ihr dann zahlen. Hinterlässt der Erblasser oder die Erblasserin aber eine ganze Million, kostet der Erbschein für Euch schon 1 735 Euro. Diese Gebührenkosten richten sich nach den Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes.

Falsche Angaben im Erbschein

Falsche Angaben im Zuge einer eidesstaatlichen Versicherung sind strafbar nach § 156 StGB und können eine dreijährige Haftstrafe nach sich ziehen. Das weiteren werden durch eine Nachlassminderung aufgrund falscher Angaben Schadensersatzforderungen erhoben. 

Es kommt auch vor, dass der Umlauf falscher Erbscheine von den Amtsgerichten erkannt wird. Diese werden eingezogen. Für falsche Angaben, die versehentlich passiert sind, werden für die Erben keine strafrechtlichen Prozesse eingeleitet. 

Ich habe meinen Erbschein verloren – was muss ich tun?

Dokumente können jedem verloren gehen – sei es durch Selbstverschulden oder bei Diebstahl und Natureinflüssen. Bei der Ausstellung eines Ersatzes kommen wieder die gleichen Gebührenkosten auf Euch zu. 

Fazit: Der Erbscheinantrag ist ein vielfältiges und umfangreiches Thema

Deshalb ist es in vielen Fällen ratsam, sich einen Anwalt zu besorgen. Mit den oben genannten Tipps wisst Ihr aber schon das meiste – Ihr könntet also bereits aufs Amtsgericht gehen und den Antrag stellen. Denkt daran, immer richtige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Viel Erfolg bei der Antragsstellung und dem Erhalt des Erbscheins! 

                                                       

 

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