Eure geregelten Zahlungen wie Gehalt, Rente, Miete werden heutzutage direkt über euer Girokonto abgewickelt. Eine Lohntüte, wie unsere Väter und Großväter, bekommt niemand mehr. Deshalb muss bargeldloser Zahlungsverkehr für jeden ausführbar sein. Für Personen mit Schulden, auch Selbstständige, gibt es das Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Inhalt
Wie kann ein P-Konto verschuldeten Personen helfen?
Kontopfändungsschutz bekommt ihr seit 2012 nur bei Beanspruchung eines P-Kontos. Die Umwandlung eures Girokontos zum P-Konto ist kostenlos, allerdings fallen dann Kontoführungsgebühren an. Nur so findet ihr einen
flexiblen Weg, über einen unpfändbaren Betrag eurer Einkünfte verfügen zu können. Ihr bekommt auf diesem Weg einen Basispfändungsschutz für euer Guthaben von aktuell 1.178,59 Euro (Stand: 1. Juli 2019) monatlich. Seid ihr unterhaltspflichtig, ist es möglich, den Pfändungsschutzbetrag anheben zulassen.
Trotz Pfändungsschutz werden Überweisungen für Miete, Versicherung und andere laufenden Verpflichtungen termingerecht von eurer Bank ausgeführt.
Girokonto Umwandlung in P-Konto trotz Überziehung
Die Umwandlung eures Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist auch bei Überziehung möglich. Das P-Konto wird dann nur auf Guthabenbasis weitergeführt. Nach Umschuldungsvereinbarung mit der Bank beginnt der Pfändungsschutz für euch.
Unser Bundeskabinett beschloss neulich, Schuldner durch Weiterentwicklung des P-Kontos zu schützen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen tritt momentan jedes zweite Jahr einer ungeraden Jahreszahl ein. In Zukunft wird jedes Jahr am 1. Juli angepasst.
Bisher wurde der verbleibende Guthabenrest am Ende des Monats in den Folgemonat übertragen. Damit wäre er für euch einmalig und damit zusätzlich zum pfändungsfreien Guthaben zur Verfügung. Künftig wird die Übertragung des Guthabenrests bis zu drei Monate verlängert. Wird dieser Betrag ab sofort im Folgemonat ebenfalls nicht ausgegeben, wird er an euren Gläubiger weitergeleitet.
Sobald ihr eine Umwandlung eures überzogenen Kontos beantragt habt, darf eure Bank ab sofort ein durch Geldeingang bestehendes Guthaben nicht mit der Kontoüberziehung verrechnen. Damit wird ausgeschlossen, dass in dem Zeitraum zwischen Antrag und Einrichtung des P-Kontos eingegangenes Geld nicht zur Verwendung bereit steht. Derartige Gutschriften sollen euch zur Sicherung eures Lebensunterhalts im Bereich der Pfändungsfreigrenzen zur Verfügung stehen. Die Neuerungen nochmals auf einen Blick:
• Pfändungsfreigrenzen ändern sich jährlich,
• der monatliche Guthabenrest steht dem Gläubiger beginnend des dritten Monats in Folge zu.
• Aufrechnung und Verrechnung bei Konten mit Überziehung werden untersagt.
Die Einführung eines Pfändungsschutzes bei Gemeinschaftskonten sowie die Erleichterung, Gründe für die Erhöhung des Grundfreibetrags besser nachzuweisen, sind weitere interessante Neuerungen.
Das P-Konto hilft euch, trotz eurer Schulden aktiv am Wirtschaftsleben teilzuhaben. Die oben genannten Neuerungen wirken sich schließlich erfolgreich für euch und eure Gläubiger aus. Denn nur, wenn ihr weiterarbeitet und mit euren pfändungsfreien Geldeingängen haushalten könnt, seid ihr auch imstande, eure Schulden zu reduzieren.