So eröffnet ihr ein P-Konto bei der Sparkasse

Sparkasse P-Konto Eröffnung

Ihr habt den Überblick über eure Finanzen verloren und habt Schulden. Schulden, die ihr nicht zurückbezahlen könnt? Kontopfändungen sind nicht einfach nur so da! Bevor es dazu kommt, mahnen öffentliche Stellen wie die Krankenkasse und das Finanzamt oder sonstige Unternehmen wie Versandhäuser, Internetbetreiber und andere Firmen, bei denen ihr Schulden habt, schriftlich. Erst kommen Erinnerungen, dann Zahlungsaufforderungen und später Mahnungen. Bei Nichtbeachtung oder weiterem Zahlungsverzug sind es diejenigen Gläubiger, die oft zu einer Pfändung greifen. Hier wird häufig eine Kontopfändung beantragt.
Wer nun denkt, er könne durch eine Kontenpfändung seinen eigenen Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten, irrt sich. Strom, Miete, Unterhalt und Lebensmittel sind feste Ausgaben, die weiter bezahlt werden müssen. Damit euch das möglich bleibt, lässt ihr euer Girokonto bei eurer Sparkasse zum „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) ändern.

Was ist ein P-Konto?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt euch mit dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag, damit eure Gläubiger ihre kompletten Forderungen nicht in einer Summe von eurem Konto einziehen können. Dadurch bleibt das gesetzliche Existenzminimum trotz laufender Pfändung bestehen.
Jedes Girokonto einer Einzelperson kann durch die Bank kostenlos zum P-Konto verwandelt werden. Das könnt ihr nur für euer eigenes Konto beantragen, keinesfalls für ein Gemeinschaftskonto. Eure Kontonummer bleibt bestehen, allerdings ist das Konto nur auf Guthabenbasis zu führen. Solltet ihr einen Dispositonsrahmen nutzen, wird dieser gestrichen und ihr müsst die Differenz ausgleichen. Erst dann könnt ihr von der Pfändungsfreigrenze profitieren. Übrigens ist es unerheblich, wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger ihr habt.

Die gesetzliche Grenze für euer Existenzminimum liegt zurzeit pauschal bei 1.178,59 EUR pro Monat.

Der Grundfreibetrag ist nach § 850c Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO. einkommensunabhängig und darf nicht gepfändet werden. Liegt euer Verdienst darüber, wird die Differenz für euch gesperrt. Euer Gläubiger wird den Betrag zeitnah abrufen. Seit ihr unterhaltspflichtig oder bei euch leben Kinder im Haushalt, kannst du den Grundfreibetrag aufstocken lassen.
Ihr müsst deinen gesamten Freibetrag nicht unbedingt am Monatsanfang vom Konto holen, durch das P-Konto ist euer Geld geschützt. Ihr könnt euer Konto ganz normal nutzen, kein Außenstehender bekommt etwas mit.

So eröffnet ihr ein Sparkassen Pfändungsschutz-Konto

Geht ihr als Neukunde zu einer Bank um ein P-Konto zu eröffnen, werdet ihr unter Umständen Pech haben. Die Bank wird euch möglicherweise abweisen. Damit handelt sie jedoch gesetzeskonform. Es besteht für die Bank keinerlei Verpflichtung, für Neukunden ein P-Konto zu eröffnen.
Bei eurer Hausbank braucht ihr für die Einrichtung eures Girokontos als P-Konto nur einen Antrag auszufüllen und zu unterschreiben. Es besteht keinerlei Nachweispflicht eurerseits über bestehende Forderungen. Möglicherweise werdet ihr nach eurem Personalausweis und der Kontonummer gefragt. Eure Bank ist vom Gesetzgeber her gehalten, den gestellten Antrag innerhalb von vier Arbeitstagen zu bearbeiten. Sollte bereits eine Kontopfändung relevant sein, müsst ihr euch keine Sorgen machen. Der Pfändungsschutz ist bis zu vier Wochen rückwirkend wirksam.
Ist es notwendig, bei Beantragung eures P-Kontos den monatlichen Freibetrag wegen Unterhaltspflicht aufzustocken, nehmt doch zum Termin gleich alle erforderlichen Unterlagen mit. Damit spart ihr euch Zeit und Wege.

Was kostet euch ein P-Konto bei der Sparkasse?

Gemäß Gesetzgeber dürfen von der Bank oder Sparkasse keine Gebühren oder Kosten für die Umwandlung eures Girokontos in ein P-Konto berechnet werden. Für die Kontoführung werden die Kontoführungsgebühren eines normalen Girokontos fällig.
Ebenso verlangt der Gesetzgeber, dass der Inhaber eines P-Kontos im Vergleich zum normalen Girokonto von seiner Bank keinerlei Benachteiligung erfährt. Euer Guthaben bis zur Pfändungsfreigrenze steht euch jederzeit zur Verfügung.
Besitzt ihr eine EC-Karte zu eurem Konto? Ihr könnt sie normal weiter verwenden. So bleibt ihr flexibel und könnt an jeder Kasse zahlen oder euch am Bankautomaten Geld auszahlen lassen.

P-Konto auflösen oder umwandeln

Eines Tages sind eure Schulden bezahlt, euer Gläubiger hebt die Pfändung auf und euer Konto ist frei… Gratulation! Sind keine weiteren Pfändungen im Anmarsch und ihr habt die Bestätigung eures Gläubigers in der Hand? Dann steht einer Umwandlung eures P-Kontos in ein normales Girokonto nichts mehr im Wege. Experten empfehlen diesen Schritt, denn ihr steigert damit eure Bonität und eure Zahlungsfähigkeit ist erkennbar.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Banken zur Umwandlung in ein herkömmliches Konto. Sprich den Kundenberater eurer Sparkasse einfach darauf an und er wird die nötigen Schritte einleiten. Ihr müsst allerdings damit rechnen, dass euch zum Konto nicht sofort ein Dispo eingeräumt wird. Dazu müsst ihr euch erst neu beweisen.
Braucht ihr euer Konto, aus welchem Grund auch immer nicht mehr, löst es einfach auf! Zum Schutz eurer Gläubiger dürfen für die Auflösung eures Kontos keine offenen Pfändungen bestehen.

Zusammenfassung

Sofern ihr im Bereich Finanzen den Überblick behaltet und eure anfallenden Rechnungen brav bezahlt, braucht ihr euch keine Gedanken über ein P-Konto machen. Diese Kontoform braucht ihr dringend, wenn dir eine Kontopfändung droht. Kommt ihr also irgendwann in die Lage, dass ein Gläubiger Kontopfändung beantragt, könnt ihr bei sparsamer Lebensweise normal weiterleben. Eure festen Ausgaben sind vom Gesetz her mit der Freigrenze weiterhin bezahlbar und ihr schafft es, euren alltäglichen Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Unterhalt und ähnlichem gerecht zu werden. Obwohl Kontopfändungen immer einen bitteren Nachgeschmack haben, sind sie für Schuldner eine erhebliche, vom Gesetz überwachte Erleichterung. Vergesst dabei nicht, dass für Privatperson nur ein P-Konto beanspruchbar ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert