Freibetrag auf P-Konto erhöhen – So geht’s

P-Konto Freibetrag erhöhen

Den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen lassen

Ein Pfändungsschutzkonto ist heute für einen Schuldner ein absolutes Muss. Wenn das Konto gepfändet wird, hat er dann einen bestimmten monatlichen Betrag, über den er verfügen kann. Dies ist notwendig, damit auch Schuldner ihren Lebensunterhalt in der richtigen Weise bestreiten können.

P-Konto Freibetrag Höhe
Wieviel Freibetrag steht mir zu? Solche Fragen sind wichtig im Zusammenhang mit einem P-Konto

Wie hoch sind die Freibeträge auf meinem P-Konto?

Der Grundfreibetrag beträgt auf einem P-Konto 1.178,79 Euro. Dieser Betrag muss dem Schuldner dann zum Lebensunterhalt verbleiben, wenn er keine Unterhaltspflichten hat. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Ihr ledig seid und keine Kinder habt. Wenn der Ehegatte arbeitet, kann er ebenfalls nicht als unterhaltsberechtigt angesehen werden. Jedenfalls dann nicht, wenn er über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Sollte der Ehegatte nur geringfügig beschäftigt sein, könnt Ihr den Antrag stellen, dass er als unterhaltsberechtigt angesehen wird. Hierüber müsste dann das Gericht in eventueller Absprache mit dem Gläubiger entscheiden. Den Antrag könnt Ihr auf jeden Fall stellen. Dies könnt Ihr von Anfang an auf der Schuldnerberatungsstelle des zuständigen Landratsamts oder auch bei einem Anwalt machen.

Die Notwendigkeit der P-Konto-Bescheinigung

Wenn Ihr einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags oder einen ähnlichen Antrag stellt, müsst Ihr immer die Bescheinigung vorlegen, dass Ihr über ein P-Konto verfügt. Nur in dem Fall wird das Vollstreckungsgericht tätig werden. Diese Bescheinigung stellt Euch Eure Bank aus, bei der Ihr das P-Konto habt. Vergesst nicht, die Bescheinigung mitzunehmen, wenn Ihr einen Antrag stellt. Ihr könnt diese aber auch nachreichen, wenn Ihr sie in der Eile vergessen habt.

Ehepartner – Wie hoch ist der Freibetrag für den Ehepartner?

Der Freibetrag erhöht sich um 443,79 Euro, wenn Ihr einen Ehepartner habt, der über kein eigenes Einkommen oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügt. In dem Fall könnt Ihr über diesen erhöhten Betrag jeden Monat verfügen. Dies muss auf jeden Fall in der Bescheinigung über Euren Freibetrag vermerkt werden. So gelingt es Euch, dass Ihr auch als Ehepaar mit einem P-Konto einigermaßen leben könnt.

Kinder – Welchen Freibetrag habe ich für Kinder, denen ich zu Unterhalt verpflichtet bin?

Es kann sein, dass Ihr Kinder habt, die in Eurem Haushalt leben oder denen Ihr Unterhalt bezahlt, wenn sie bei einem früheren Partner leben. Wenn Ihr dies nachweisen könnt (Geburtsurkunde) erhöht sich jedenfalls der pfandfreie Betrag. Für jede weitere Person, der Ihr Unterhalt zahlt, erhöht sich der pfandfreie Betrag jeweils um 247,-Euro. So ist es Euch möglich, dass Ihr auch mit einer Familie leben könnt.

Wenn Ihr Nachzahlungen von Sozialleistungen oder ähnliche Zahlungen erhaltet, müsst Ihr einen Antrag stellen, dass Euch diese Nachzahlungen freigegeben werden. Dies auch dann, wenn der pfandfreie Betrag in einem Monat durch die Nachzahlung überschritten wird.

Freibeträge zusammenrechnen
Alle Freibeträge zusammen können für ein halbwegs normales Leben führen

Freibeträge für Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens bei einer Kontopfändung

  • Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage
  • Kleiderverschleißzulage
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Pflegegeld und Reha-Leistungen
  • diverse Sach- und Dienstleistungen als Geldleistungen

Leistungen, die nicht als zusätzlich Freibeträge bescheinigt werden können

Krankengeld und Mutterschaftsgeld

  • Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld und Übergangsgeld
  • Mutterschaftsgeld und Zuschüsse

Renten

  • Ausgleichsrente
  • Renten wegen Minderung der Erwerbstätigkeit
  • Hinterbliebenenrente

Welche einmaligen Geldzahlungen können für ein P-Konto bescheinigt werden?

  • Bestattungsgelder
  • Darlehen und Beihilfen (nach SGB)
  • Einmalige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft, Geburt und nach Haftentlassung
  • Erstattung des Eigenanteils an zur kieferorthopädischen Behandlung
  • Erstattung des Verdienstausfalls
  • Leistungen bei Beschäftigung im Ausland
  • Leistungen bei Schutzimpfungen
  • Leistungen für die Schule
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
  • Rentenabfindungen
  • Sterbegeld
  • Teilkostenerstattungen
  • Witwen- und Witwerrentenabfindung- und Beihilfen
  • Wohngeld
  • Zuschüsse der Pflegekasse für Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
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