Zu früheren Zeiten wurde das Bargeld unterwegs gut versteckt, damit es nicht gestohlen wird. Heutzutage sind es Bank- und Kreditkarten, auf welche im Besonderen geachtet wird. Wenn Ihr schon einmal die EC-Karte verloren habt oder sie auch gestohlen wurde, dann kennt Ihr das unangenehme Gefühl und auch die Angst um Ersparnisse auf Eurem Girokonto. Bedeutend ist in dieser Situation, die Karte sofort nach dem Bemerken des Verlustes sperren zu lassen.
Inhalt
Die Kreditkarte sperren
Bei einer abhandengekommenen Kreditkarten ruft Ihr entweder beim Notruf 116 116 oder auch bei der kartenabgebenden Bank an. Die Mastercard- und Visa-Unternehmen können die Karte nicht direkt sperren. Ihr könnt dort aber Rufnummern nennen, über die die Kartenunternehmen Euch helfen, falls die Karte abhandengekommen ist.
Anders ist es bei American Express und der Diners Club-Karte, da diese Unternehmen die Karten selbst ausgeben. Diese haben ihre eigenen Notrufnummern.
Euro American Express-Kreditkarte könnt Ihr unter der Telefonnummer 069/97 97 10 00
und die
Diners Club-Karte unter der Nummer 069/900 150 135
sperren lassen.
Die EC-Karte sperren
Um Eure Girocard bzw. EC-Karte sperren zu lassen, ruft Ihr beim Sperrnotruf an. In Deutschland ist dieser Notruf unter der
Nummer 116 116
erreichbar. Im Ausland müsst Ihr die Vorwahl für Deutschland an den Beginn der Rufnummer setzen. Über diesen Notruf werdet Ihr direkt an den Herausgeber Eurer Karte vermittelt und könnt so Euro EC-Karte sperren lassen. Ihr könnt auch direkt bei Eurer Bank anrufen, um so die EC-Karte sperren zu lassen.
Wer haftet für einen Verlust der Karten?
Wenn Unbefugte Eure Kreditkarte oder Euro Girocard benutzen, um damit zu bezahlen oder auch Geld abzuheben, haftet Ihr bis zum Sperren der Karte mit höchstens 50 Euro. Dann übernimmt Euro Bank die so entstehenden Kosten. Bei den Kreditkartenunternehmen Mastercard oder Visa gilt außerdem die sogenannte Zero Liability Policy. Dies bedeutet, die Kunden haften gar nicht, falls die Karte für unautorisierte Bezahlvorgänge oder auch zum Geldabheben benutzt wird.
Die gesetzlichen Regeln und auch die Geschäftsbedingungen aller Kreditkartenunternehmen schützen die Kunden nur, wenn diese nicht leichtsinnig mit ihrer Karte oder auch den Daten umgehen. Sollte dies allerdings der Fall sein, werfen Euch die Banken in bestimmten Fällen eine grobe Fahrlässigkeit vor. Diese haften dann für den gesamten entstehenden Schaden.
Was nun genau unter Begriff grob fahrlässig fällt, gilt immer wieder als ein Streitpunkt vor Gerichten. Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht in Düsseldorf und das Landgericht Berlin, dass es besonders grob fahrlässig ist, die EC-Karte im verschlossenen Handschuhfach seines Autos zu lassen.
Besonders schwierig ist es auch dann, wenn Ihr die Karte verliert oder jemand diese stiehlt und kurz darauf diese zum Geldabheben oder zum Bezahlen mit der PIN nutzt. Einige Banken vertreten dann den Standpunkt, dass diese PIN sicher ist. Dies bedeutet aus der Sicht der Banken, dass der Karteninhaber die PIN zusammen mit seiner Karte aufbewahrt hat, sonst hätte gar niemand anderes diese Karte benutzen können. Genau dies dürfen die Bankkunden auf gar keinen Fall tun.
Die Anzeige bei Diebstahl
Meldet bitte den Verlust Eurer Girocard außerdem bei der Polizei, auch wenn Ihr nicht von Diebstahl ausgeht. Die Polizei kann zudem die EC-Karte noch über ein anderes System sperren: Kuno. Dies steht kurz für sie „Kriminalitätsbekämpfung in unbarem Zahlungsverkehr unter der Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen“.
Zudem meldet die Polizei dem Einzelhandel über das Kuno-System, dass die EC-Karte abhandengekommen ist. So können beispielsweise Diebe die EC-Karte nicht in den an dieses System angeschlossenen Geschäften nutzen, um über bekannte das Lastschriftverfahren zu bezahlen, also mit ihrer Unterschrift.