Corona: Wenn ihr eure Miete nicht mehr zahlen könnt

Corona und ihren Einfluss auf unser Geld

Die weltweite Pandemie von Covid-19 (Corona) hat nicht nur eine gesundheitliche Dimension.Die meisten von Euch haben parallel dazu aus verschiedenen Gründen mit finanziellen Einbußen zu kämpfen. Dieser Ratgeber möchte Euch Lösungen vorstellen, die Ihr als Mieterinnen und Mieter habt, wenn Ihr Eure Miete nicht mehr bezahlen könnt.

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Covid-19 oder Corona: wirtschaftliche Folgen und persönliche Einschränkungen

Um eine Überlastung der Krankenhäuser und eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, wurden weitreichende Beschränkungen in Europa beschlossen. Auch wenn diese viele weitere Tote verhindern konnten, ziehen sie drastische wirtschaftliche Folgen mit sich. Ihr seid nach dem Ausbruch Corona auf Kurzarbeit angewiesen? Ihr seid selbstständig und habt wichtige Aufträge verloren? Euch wurde gekündigt? In vielen Fällen hat die angespannte wirtschaftliche Situation auch persönliche finanzielle Einschnitte zur Folge. Viele von Euch fragen sich deshalb, wie Ihr Eure Miete weiterhin bezahlen könnt.

Die Miete als zentraler Kostenfaktor für Haushalte

Die Miete ist einer der höchsten Ausgaben für private Haushalte – wenn nicht sogar die höchste Ausgabe. Nach einer allgemeinen Faustregel sollten Mieterinnen und Mieter nicht mehr als 30 % ihres Einkommens für die Miete ausgeben, aber in Großstädten wie Berlin, München, Hamburg oder Köln kann auch 40 % des Einkommens für die Miete fällig werden. Angesichts dessen stellt sich verständlicherweise für viele von Euch die Frage, wie es möglich sein soll, die Miete trotz der Krise durch Corona weiterhin zu bezahlen.

Was könnt Ihr tun, wenn Ihr Eure Miete nicht mehr zahlen könnt?

Die Bundesregierung hat das Problem ebenfalls erkannt und ist allgemein besorgt darüber, keine zusätzliche Belastung zu erzeugen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag weitreichende Regelungen beschlossen, jedoch gibt es grundsätzlich keine staatlich angeordneten Mietminderungen oder vollständige Erlasse der Miete wegen Covid-19. Es gibt allerdings drei Möglichkeiten, mit denen Ihr Euch etwas Luft verschaffen könnt, um zumindest einen Aufschub der Miete anzustreben.

Situation gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter offenlegen

Die erste Möglichkeit beruht darin, dass Ihr Kontakt mit Eurem Vermieter oder Eurer Vermieterin sucht, die schließlich auch nur Menschen sind. Zögert deshalb nicht, mit ihnen zu reden und Eure Situation zu erklären. Indem Ihr im Voraus um einen Aufschub der Miete bittet, könnt Ihr dem Vermieter oder der Vermieterin und Euch selbst viel Ärger oder im Zweifelsfall juristische Schritte ersparen. Sehr empfehlenswert ist dabei nicht nur eine einfache SMS zu schicken, sondern Eure Umstände glaubhaft darzulegen. Dies kann beispielsweise durch eine Versicherung an Eides Statt geschehen.

Wohnungen

Im Gegensatz zu einem einfachen Brief zeichnet sich eine Versicherung an Eides Statt dadurch aus, diese beispielsweise mit folgendem Satz begleitet wird: „Ich Max Mustermann, wohnhaft in der Musterstr. 1, 10000 Musterstadt, geboren am 01.01.2000, versichere hiermit an Eides statt…“ gefolgt von einer Beschreibung der Umstände. Alternativ könntet Ihr Nachweise über einen geringeren Verdienst, wie zum Beispiel eine Lohnabrechnung über Kurzarbeit, offenlegen. Ebenso könntet Ihr Eurer Vermieterin oder Eurem Vermieter eine Bescheinigung oder einen Antrag auf staatliche Leistungen im Rahmen der Corona-Pandemie vorlegen. Wichtig ist, dass Ihr glaubhaft machen könnt, dass die Covid-19-Pandemie Euch in eine besonders schwierige Situation gebracht hat.

Vom Zahlungsaufschub der Miete Gebrauch machen

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Ihr von dem außerordentlichen Kündigungsschutz gebraucht macht, welcher vorsieht, dass keine Kündigung des Mietvertrages für Zahlungsrückstände möglich ist, die in den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 fallen. Meistens müsste man die Wohnung verlassen, wenn zwei aufeinanderfolgende Mieten nicht gezahlt worden sind. Das ist für diesen Zeitraum nicht der Fall. Die bedeutet allerdings nicht, dass Ihr keine Miete mehr zahlen müsst: Die Miete ist weiterhin in voller Höhe fällig. Falls Ihr von der Regelung gebraucht macht, müsst Ihr die fragliche Miete spätestens bis zum 30. Juni 2022 bezahlen, und zwar zusätzlich zu anfälligen Zinsen. Letztere richten sich nach dem Basiszinssatz, welcher aktuell bei ungefähr 4 % liegt.

Um ein Rechenbeispiel zu geben: solltet Ihr also eine Miete in der Höhe von 800 € nicht bezahlen können müsstet ihr beispielsweise nach 12 Monaten nicht 800 € überweisen, sondern 832 €. Es bleibt unterdessen abzuwarten, ob die Regelung noch ausgeweitet wird: Je nach sanitärer Lage und Entwicklung der Wirtschaft kann der Zeitraum, in dem Mietrückstände nicht zur Kündigung führen können, um drei Monate verlängert werden. Außerdem könnte der Bundestag auch darüber hinaus noch eine Verlängerung beschließen.

Zahlungsaufschub für die Grundversorgung

Die letzte Möglichkeit besteht schließlich darin, dass Ihr Eure Ausgaben nicht nur bei der Miete senkt, sondern auch in anderen Bereichen. Auf der einen Seite könntet Ihr auf nicht unbedingt nötige Ausgaben verzichten. Auf der anderen Seite gilt die oben bereits beschriebene Regelung des Zahlungsaufschubs für die Miete auch für Verträge über grundsätzliche Leistungen. Als grundsätzliche Leistungen zählen Strom, Gas und Telekommunikation, also Internet und Telefon. In manchen Situationen kann hierunter auch die Wasserversorgung fallen. Es gilt, dass Ihr von einem Zahlungsaufschub für fällige Zahlungen bis zum 30. Juni Gebrauch machen könnt.

Juristisch handelt es sich dabei um eine sogenannte Leistungsverweigerung, bei der weder Verzugszinsen entstehen, noch nach einigen Wochen ein Inkassounternehmen bei Euch vor der Tür steht. Nichtsdestotrotz gilt, dass Ihr immer auf der sicheren Seite seid, wenn Ihr den Zahlungsaufschub bei der Miete oder bei den Verträgen über grundsätzliche Leistungen nicht einfach auf Euch zukommen lässt, sondern im Vorfeld das Unternehmen oder Eure Vermieterin oder Vermieter informiert, um das weitere Vorgehen zu besprechen

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