Corona: Rückerstattung verlangen bei abgesagter Veranstaltung

Konzert

So sehr beeinflusst Corona unsere Termine

Die Corona-Pandemie hat großen Einfluss auf das öffentliche Leben genommen. Der Lockdown hat nicht nur dazu geführt, dass die Grenzen geschlossen wurden, sondern auch das Reisen und Veranstaltungen abgesagt wurden. Die Kunden haben die Kosten dafür bereits bezahlt und warten nun auf das weitere Vorgehen der Firmen. Wir haben für euch das wichtigste zusammengestellt und sagen euch, wie ihr am besten wieder euer Geld zurückbekommen und welche Alternativen es gibt.

Konzertfestival
Viele von euch haben womöglich schon ihr nächstes Konzert geplant und freuen sich sehr darauf. Nur hat Corona die Pläne für die meisten von euch geändert und so werden alle Festivals ausnahmslos abgesagt. Dieser Ratgeber zeigt euch, wie ihr euer Geld zurückbekommen könnt.

Abgesagte Veranstaltung

Die gesetzliche Regelung sieht es vor, dass große Veranstaltungen, wie Konzerte, mit mehr als 1000 Besuchern bis zum 31. August abgesagt werden. Dadurch haben die Veranstalter bereits frühzeitig auch die Events, die bis zu diesem Datum stattgefunden hätten, gestrichen. Auch während der akuten Phase der Corona-Krise in den Monaten März, April und Mai streichen die Behören viele Veranstaltungen ersatzlos, da es die Situation nicht anders zugelassen hat. Davon sind beispielsweise Fußballspiele und auch Konzerte betroffen gewesen. Die bestehenden Kontaktsperren sehen auch weiterhin nicht vor, dass große Veranstaltungen stattfinden können.

Gibt es einen Ersatztermin?

Termin
Kalender

Für Veranstaltungen, die in den kommenden Monaten stattgefunden hätten, haben die Veranstalter bereits viele Lösungen gefunden. Dafür haben sie bereits zahlreiche Ersatztermine gefunden, sodass die Konzerte und anderen Events einfach in das nächste Jahr verschoben werden. Sobald der Veranstalter einen Ersatztermin für eine abgesagte Veranstaltung angibt, bleibt die Eintrittskarte auch weiterhin bestehen, da diese somit nicht ausfällt, sondern sich einfach auf einen anderen Termin verschiebt. Hier ist es hilfreich, wenn ihr einfach Rücksprache mit dem Veranstalter haltet, um herauszufinden, ob das Event zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet. So habt ihr trotzdem die Möglichkeit die Veranstaltung zu besuchen. Falls ihr am Ersatztermin nicht erscheinen könnt, seid ihr nicht dazu gebunden, diesen auch anzunehmen. Hier könnt ihr den Veranstalter kontaktieren und dieser muss euch dann einen Gutschein ausstellen. Dafür verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

Die Gutscheinlösung

Sollte eine Veranstaltung ersatzlos ausfallen und es kann kein Ersatztermin angeboten werden, dann bleibt nur die Gutscheinlösung. Hierzu wurde das geltende Recht außer Kraft gesetzt. Bisher hättet ihr sobald eine Veranstaltung ausfällt einfach wieder euer Geld erstattet bekommen. Diese Option wurde per Gesetz während der Corona-Pandemie ausgesetzt. So sollen die Veranstalter vor dem Bankrott bewahrt werden, welcher zugleich auch für euch bedeuten würde, dass ihr euer Geld nicht mehr wiedersehen würdet. Deshalb hat die Bundesregierung sich auf die Gutscheinlösung geeinigt. Diese sieht vor, dass für ausgefallene Veranstaltungen nicht die Erstattung der Eintrittskarten erfolgt, sondern stattdessen erhaltet ihr einen Gutschein über den gezahlten Eintrittspreis. Diesen Gutschein könnt ihr dann auch direkt wieder für den Kauf von neuen Eintrittskarten verwenden.

Die Gutscheinlösung gilt für alle Tickets, die vor dem 8. März erworben wurden. Die Lösung ist derzeit für sämtliche Musik-, Kultur-, Sport- und verschiedene Freizeitveranstaltungen gültig. Auch Fitnessstudio Beiträge und Fußball Dauerkarten fallen unter die Gutscheinlösung. Hier sieht es vielmehr so aus, dass die Zeit, in der die Karten nicht genutzt werden konnten im Anschluss kostenfrei an das Ende der Laufzeit angehängt werden. Wichtig ist auch, dass nicht jeder Veranstalter automatisch einen Gutschein ausstellt. Hier ist es ratsam, dass ihr den Veranstalter kontaktiert und ihm mitteilt, dass ihr für die abgesagte Veranstaltung einen Gutschein einfordert.

Geld zurückfordern

Die per Gesetz festgelegte Gutscheinlösung lässt bis Ende 2021 keine Auszahlung der gezahlten Ticketpreise zu. Erst nach Ablauf dieser Zeit wird eine Anforderung des Geldes möglich sein. Falls ihr euch jedoch in einem finanziellen Engpass befindet und das Geld dringend braucht um euren Lebensunterhalt bestreiten zu können, dann solltet ihr Kontakt mit dem Veranstalter aufnehmen. Hierbei müsst ihr allerdings nachweisen, dass ihr Mietzahlungen oder Stromkosten auch nicht zahlen könnt. Um das Geld dann zu erstatten, müsst ihr eure finanzielle Situation offen legen und das ist nicht immer sehr angenehm.

Geld zurück verlangen
Manchmal kann es ein harter Kampf sein, dass Geld zurückzuverlangen.

Der Kompromiss

Auch wenn ihr mit der Gutscheinlösung nicht zufrieden seid, ist das momentan leider nur schwer zu ändern. Stattdessen sollte ihr den Kompromiss positiv sehen und euch eine tolle Veranstaltung im nächsten Jahr aussuchen für die ihr euer Guthaben einsetzt. So habt ihr bereits ein Event, auf welches ihr euch im kommenden Jahr freuen könnt.

Fazit

Alles in allem bietet die Gutscheinlösung für euch einige Vor- und Nachteile. Ihr könnt zwar auf eine andere Veranstaltung ausweichen, müsst aber aufpassen, dass ihr auch wirklich euren Gutschein erhaltet. Sollte der Veranstalter dennoch pleitegehen, werdet ihr euer Geld nicht mehr wiederbekommen. Ihr als Verbraucher werdet hier leider wenig geschützt. Deshalb es eher zu empfehlen, dass ihr versucht mittels der Offenlegung eurer Finanzen eine Rückerstattung der Ticketpreise zu erwirken. Nur so könnt ihr auch sicher sein, dass ihr euer Geld wiederbekommt und nicht eine mögliche Insolvenz der Veranstalter mittragen müsst. Falls ihr euch nicht sicher seid, wie ihr euch in dem jeweiligen Fall verhalten sollt, könnt ihr auch nochmal Rücksprache mit der Verbraucherzentrale halten.

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