Das Gemeinschaftskonto – Das solltet ihr wissen

gemeinschaftskonto / Geldgeschenke und Steuern

Ein Konto für gemeinsame Finanzen

Lebt man mit dem Partner oder in einer WG zusammen, kann es zu finanziellen Komplikationen kommen. Besonders in einer Wohngemeinschaft ist es oft unklar wer die Verantwortung für die Miete, den Strom oder sogar für Einkäufe trägt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist die Anschaffung eines Gemeinschaftskontos dann zu empfehlen. Dabei handelt es sich um ein Bankkonto, welches auf die Namen zweier Kontoinhaber läuft. Was es genau damit auf sich hat, erfährt ihr in diesem Beitrag.

Haushaltsplankosten
Kein unnötiges Gerechne mehr: Mit einem Gemeinschaftskonto einfach alle gemeinsamen Kosten auf einer Bankverbindung abdecken. Dabei überweist jeder seinen Betrag.

Wann eignet sich die Anschaffung eines Gemeinschaftskontos?

Sobald man mit seinem Partner die Wohnung bezieht, ist die Anschaffung eines Partnerkontos sinnvoll. Da jegliche Zahlvorgänge bezüglich der Lebensunterhaltskosten über das dritte Bankkonto eingehen, sollte man sich die Kosten teilen. Selbiges gilt auch für WG-Bewohner. Immerhin trennt man dann sein persönliches Einkommen von gemeinsamen Leistungen. Vereine und Organisationen nutzen ebenfalls oft die Möglichkeit eines Gemeinschaftskontos. Auch da wird wieder berufliches vom privatem getrennt.

Wie funktioniert ein Gemeinschaftskonto?

Um gemeinschaftliche Kosten zu begleichen, eröffnet man ein Gemeinschaftskonto. Dazu verlangt die Bank nur den Nachweis einer gemeinsamen Adresse. Allerdings besitzen die Teilhaber des Kontos in der Regel bereits ein Girokonto. Daher übernimmt das Partnerkonto die Funktion eines dritten Bankkontos. Das bedeutet, dass jegliche Finanzen, die den Haushalt betreffen, über die gemeinsame Bankverbindung verlaufen. Somit überweisen die Beteiligten für gewöhnlich nur noch einen vereinbarten Betrag auf das dritte Konto. Folglich behalten die Partner ihre finanzielle Unabhängigkeit voneinander.

Dabei differenziert man zwei verschiedene Kontotypen

Je nach dem für welche Bank ihr euch entscheidet, habt ihr die Wahl auf ein „Oder-Konto“ oder ein Und-Konto„. Wer unabhängig von seinem Konto-Partner die freie Verfügung über die Finanzen und eingehende Transaktionen wünscht, dem empfehlen wir das Oder-Konto. Dabei darf jeder eingetragene Kontoinhaber frei über das angelegte Geld in der Bank verfügen. Somit können spontane Einkäufe erledigt und auch Kredite bezogen werden. Das Oder-Konto ist vor allem bei Paaren und Eheleuten beliebt, da ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Kontoberechtigten vorhanden sein sollte.

Dem gegenüber steht das Und-Konto. Im Gegensatz zum Oder-Konto ist eine Zustimmung beider Partner für finanzielle Geschäfte notwendig. Dementsprechend bietet dieser Kontotypus eine höhere Sicherheit für beide Vertreter. Daher nutzen oft Vereine und Organisationen die Option eines Und-Kontos. Das Oder-Konto ist allerdings die gängige Methode zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Auch deshalb, da die meisten Banken das Und-Konto nicht in ihrem Sortiment anbieten.

Das Girokonto für Paare: Worauf soll man achten?

Glück Ehepaar
Wer klare Verhältnisse für Finanzen schafft, dem kann das Glück überkommen. Oft streiten sich Menschen da einfach die Transparenz in Sachen Geld fehlt.

Das Partnerkonto hat einige Vorteile. Die transparente Zahlung und die dadurch einfach gestalte Übersicht über die Haushaltskosten bringen Planungssicherheiten in Sachen Geld. Die Girokonto-Inhaber trennen und teilen ihre Geldausgaben. Folglich kann das zu einer Harmonie in der Beziehung zu einander führen. Immerhin muss das Geld nicht der Grund für Dispute im Haushalt sein. Trotzdem sind einige Sachen zu beachten:

  1. Die Gefahr eines Betruges
  2. Unsicherheiten im Einkommen
  3. Hohe Schulden eines Partners
  4. Falsche Interpretation des Finanzamtes

Das Gemeinschaftskonto ist nur bei gegenseitigem Vertrauen sinnvoll

Bei einem Partnerkonto haften beide Teilhaber, auch wenn die Verantwortung für das Überziehen des Kontos nur ein Kontoinhaber trägt. Worst Case: Ein Kontopartner überzieht das Girokonto und verschwindet. Damit habt ihr alleine die Pflicht den Dispokredit zu tilgen. Auch wenn diese Möglichkeit in seltenen Fällen realisiert wird, empfehlen wir die Eröffnung des Partnerkontos erst, wenn eine Vertrauensbasis aufgebaut ist.

Das Gemeinschaftskonto kann im Nachhinein überflüssig sein

Sollte ein Partner nicht in der Lage sein, seine Überweisungen regelmäßig zu tätigen, wirkt das gemeinsame Konto überflüssig. Grund hierfür kann ein nicht geregeltes Einkommen des Einzelnen sein. Immerhin bedeutet ein drittes Konto auch zusätzliche, monatliche Grundgebühren. Diese kann man sich sparen, sofern man größtenteils alleine für die Haushaltskosten aufkommt.

Die Kontopfändung betrifft auch das Partnerkonto

Ist einer der Kontoinhaber verschuldet und es droht ihm die Pfändung, so betrifft das ebenfalls das Gemeinschaftskonto. In diesem Fall leiden beide Partner unter den Folgen der Kredite. Somit raten wir euch erst ein gemeinsames Konto zu eröffnen, wenn beide potentiellen Inhaber ein sicheres Aufkommen der Finanzleistungen beweisen.

Das Finanzamt kann Steuern verlangen

Das Finanzamt kann Überweisungen auf das Gemeinschaftskonto in höhere Geldsummen als Geld-Geschenk interpretieren. Schließlich können beide Parteien des gemeinsamen Kontos auf das Girokonto zugreifen. Um zu vermeiden, dass ihr zusätzliche Steuern bezahlen müsst, empfehlen wir das Partnerkonto nur zur Abdeckung der Haushaltskosten zu nutzen.

gemeinschaftskonto / Geldgeschenke und Steuern
Je größer eure Geldgeschenke, desto wahrscheinlicher ist die Versteuerung. Achtet darauf, eure Überweisungen in einem soliden Verhältnis zu tätigen.

Alternativ: Deckt ein Einzelkonto mit Vollmacht die selbe Funktion wie ein Gemeinschaftskonto?

Der Unterschied zu einem einzelnen Girokonto mit Vollmacht und eines Gemeinschaftskontos ist die Haftung für Konsequenzen der Bankkunden. Im Gegensatz zum Partnerkonto trägt der Kontoinhaber allein die Verantwortung für die Kontoführung. Beim Gemeinschaftskonto sind beide Parteien gleichberechtigt. Dennoch kann der bevollmächtigte Vertreter vollständig über das Bankkonto verfügen. Außerdem kann eine Vollmacht jederzeit ohne Begründung wieder entzogen werden. Ein Gemeinschaftskonto eignet sich unserer Meinung besser, da die zweite Person gleiches Vertrauen genießt aber dafür beide Vertreter eine Sicherheit in deren Finanzen haben.

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