Schufa-Daten überprüfen – So geht’s

Schufaauskunft BDSG34

Spätestens wenn Euch der Handyvertrag verweigert wird oder ein Kauf auf Rechnung im Internet nicht klappt, solltet ihr euch ernsthafte Gedanken über deine „Schufa“ machen. Doch auch wer ein neues Girokonto beantragt, dessen Schufa Bonität wird geprüft. Im Zweifelsfalle erhaltet ihr dann ein Guthabenkonto oder sogar kein keins.
Ihr habt bestimmt schon einmal irgendwo der Schufa-Klausel zugestimmt. Damit wurden Eure Daten an die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) weitergeleitet. Das ist seit der neuen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) im Mai 2018 nicht mehr nötig. Diese schützt Daten, die für eine bestimmte Dienstleistung erforderlich sind und Daten, die nicht relevant für Dienstleister sind. Für die nicht relevanten muss der Anfragende weiterhin eine Erlaubnis einholen.

Besorgt euch eine kostenlose Schufa-Auskunft

Seit dem 1. April 2010 steht jedem Antragsteller einmal jährlich eine kostenlose Information über gespeicherte Daten zu. Diese Info bekommt ihr bei Bestellung einer „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Sie löst das Bundesdatenschutzgesetz ab und ist seit Mai 2018 gültig.
Auf der Webseite meineschufa.de könnt ihr die gewünschte Auskunft beantragen: Scrollt auf der Seite bis ganz unten, dort klickt ihr den Button „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“. Auf der folgenden Seite wieder ganz runter scrollen und es erscheinen zwei Angebote. Vorsichtig! Klickt nicht auf „meineschufa kompakt“, sondern wie schon erwähnt, auf „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO). Füllt das erscheinende Onlineformular mit euren eigenen Daten, inklusive Adresse aus und schickt es online ab. Das geht allerdings auch telefonisch oder per Post. Die Kontaktinformationen findet ihr im Impressum der Seite. Für die postalische Anforderung eurer Schufa-Auskunft benötigt ihr:

• Ausgefülltes und unterschriebenes Bestellformular „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“
• Kopie eures Personalausweises
• Eine Briefmarke

Weitere Informationen zur kostenlosen Schufaauskunft findet ihr hier.

Schufaauskunft BDSG34
Einmal im Jahr – Die Schufaauskunft nach BDSG ist kostenlos für euch.

Welche Vorteile hat die kostenpflichtige Schufa Auskunft?

Wenn ihr jemanden eine Schufa-Auskunft vorlegen müsst, ist die SchufaBonitätsauskunft zum Preis von 29,95 Euro empfehlenswert. Sie ist ein umfassender Bericht mit sämtlichen, über euch gespeicherten Daten. Auch hier kann die Bestellung über die Webseite www.meineschufa.de erfolgen. Diese elektronische und ausführliche Selbstauskunft ist online in verschiedenen Ausführungen und zu verschiedenen Preisen möglich. Hier geht es überwiegend um Abonnements (mindestens ein Jahr Laufzeit) und ihr müsst möglicherweise euer Girokonto angeben. Wer oft damit zutun hat und stets auf dem Laufenden bleiben will, kann sich per Mail über die vierteljährliche Schufa-Score-Anpassung oder bei Änderungen von Einträgen informieren lassen.
Hier sind alle Vorteile einer kostenpflichtigen Schufa-Auskunft zusammen gefasst:

• Mobiler Zugriff,
• monatlich als Abo
• Kann auch einmalig gebucht werden
• Beinhaltet Auskünfte und Features, zum Beispiel
• Benachrichtigung bei bestimmten Änderungen und
• Telefonische Beratung
• Gibt persönliche Informationen zur Speicherfrist
• nennt den tagesaktuellen Stand,
• nennt die aktuelle Schufa-Score.

Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft ist für die Wohnungssuche empfehlenswert, wobei der Vermieter oft die Kosten übernimmt. Eine jährliche kostenlose Schufa-Auskunft ist für eigene Zwecke und zur Überprüfung der Daten vollkommen ausreichend.

Bonität bei Wohnungssuche
Wer auf Wohnungssuche ist, dessen Schufaauskunft ist häufig Bedingung für eine Miete.

Prüft eure Auskunft auf Richtigkeit

Eure Auskunft kommt per Post ins Haus. Wichtig ist, diese ausgiebig zu prüfen. Prüft die persönlichen Daten und den Basisscore sowie die übermittelten Score-Werte von den vergangenen zwölf Monaten. Ihr findet darin positive Eintragungen wie abbezahlte oder laufende Kredite. Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen, ein durch die Bank gekündigter Kredit oder fehlende Ratenzahlungen zählen zu den negativen Eintragungen. Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte sind aktuell keine Bestandteile einer Schufa-Auskunft mehr.

Unbegründete Forderungen oder erledigte Kredite haben in einer Schufa-Auskunft nichts zu suchen. Es gibt dabei allerdings auch zwei Ausnahmen:
1. Eine unberechtigte Forderung wird legitim eingetragen, wenn ihr dem gerichtlichen Schreiben nicht widersprecht. Da gibt es Fristen einzuhalten.
2. Ihr habt auf Mahnungen nicht geantwortet. Nach vier Wochen meldet der Gläubiger seine Forderung der Schufa, sofern ihr seiner Forderung nicht widersprochen habt.

In diesen Fällen ist der Eintrag rechtskräftig. Also reagiert auf Mahnungen und trefft Vereinbarungen mit dem Absender. Derartige Eintragungen oder Fehler beeinflussen eure Bonitätsbewertung und folglich euren Kreditantrag. Bei eurer schriftlichen Beschwerde bei der Schufa ist es wichtig, kopierte Unterlagen beizulegen, die falsche Eintragungen beweisen können. Bis zur vollständigen Klärung ist der betreffende Eintrag von der Schufa zu sperren.

Schufa Ombudsmann für Schwierigkeiten

Sollte es dabei Probleme geben, hat der Schufa-Ombudsmann (www.schufa-ombudsmann.de) oder der Datenschutzbeauftragten Eures Bundeslandes ein offenes Ohr für Euch. Dafür benötigt ihr keinen Rechtsanwalt.

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